Nikotinbeutel
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Rechtslage

Quelle: ©shutterstock

Nikotinbeutel über Jugendgesetz für unter 18-Jährige verboten.

Nikotinbeutel sind über die Jugendgesetze der österreichischen Bundesländer verboten. Nicht nur der Konsum, sondern auch der Erwerb und Besitz sind unter 18 Jahren nicht erlaubt. Sie dürfen dir nicht verkauft oder weitergegeben werden, du darfst sie nicht bei dir haben – und natürlich auch nicht konsumieren.

Der Jugendschutz ist in jedem österreichischen Bundesland separat geregelt. Es kann daher im Detail zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem du dich gerade aufhältst. Informiere dich vorher hier

Vom österreichischen Tabak- und Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) sind Nikotinbeutel leider noch immer nicht erfasst. Diese gesetzliche Situation führt dazu, dass Nikotinbeutel beworben werden dürfen als ob sie kein Suchtpotenzial hätten. Sie dürfen als harmloses Lifestyle-Produkt vermarktet werden. Für ihre Bewerbung sind auch Begriffe wie „pflanzlich“, „natürlich“ oder „mit frischen Aromen“ erlaubt. Ihre Inhaltsstoffe müssen nicht so deklariert werden wie jene von anderen Tabak- und Nikotinprodukten.  Dadurch ist die Nikotin-Dosis nicht nachvollziehbar und nicht geregelt. Sie werden außerdem niedrig besteuert und sind daher deutlich billiger. All dies ist bei anderen Nikotinprodukten nicht erlaubt. 

Stand: Oktober 2024

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