Seit Anfang 2016 gibt es in Österreich ein eigenes Gesetz gegen Cybermobbing (§107 c StGB – Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems).
Dieser Artikel wird nicht mehr aktualisiert. Hier findest du den neuen Artikel "Das Gesetz sagt...".
Durch das Gesetz ist Cybermobbing in Österreich strafbar geworden. Die Strafe fällt je nach Schweregrad der Tat unterschiedlich hoch aus, kann aber bis zu drei Jahre betragen.
Auch andere Gesetze können bei Cybermobbing eine Rolle spielen. In Österreich gibt es zusätzlich Gesetze gegen:
Fazit:
Opfer von Cybermobbing haben durchaus Möglichkeiten rechtliche Schritte einzuleiten, um sich zu schützen.
Und: Täter/Täterinnen bewegen sich nicht in einem rechtslosen Raum und können zur Rechenschaft gezogen werden.
Hier findest du eine kurze Zusammenfassung über wichtige Gesetzesregelungen im Zusammenhang mit Cyber-Mobbing: www.saferinternet.at.
Strafgesetzbuch (StGB)
Nötigung (§ 105 StGB)
Was verboten ist: Jemand anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen. Beispiel: Person A droht Person B, Nacktfotos zu veröffentlichen, sollte B nicht noch weitere Nacktfotos schicken.
Beharrliche Verfolgung (§ 107a StGB), „Anti-Stalking-Gesetz"
Was verboten ist: Das beharrliche Verfolgen einer Person über einen längeren Zeitraum hinweg, z. B. durch wiederholtes SMS-Schicken oder Anrufe, die unerwünscht und unangenehm sind, unter Verwendung ihrer Daten Waren im Internet bestellen, Dritte dazu anstiften, unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Kontakt mit dem Opfer aufzunehmen.
Beispiel: Person A schickt, obwohl B es nicht will, jeden Tag 50 SMS. Person A bestellt immer wieder im Namen von B Waren im Internet.
Üble Nachrede (§ 111 StGB)
Was verboten ist: In Gegenwart einer dritten Person jemandem den Vorwurf einer verächtlichen Gesinnung oder Eigenschaft zu machen oder ihn eines unehrenhaften Verhaltens zu beschuldigen.
Beispiel: Person A beschuldigt Person B in einem öffentlichen Forum des Betruges, da sie angeblich bei Prüfungen geschummelt habe.
Beleidigung (§ 115 StGB)
Was verboten ist: In der Öffentlichkeit eine Person zu beschimpfen oder zu verspotten.
Beispiel: Person A postet einen öffentlichen Kommentar auf dem Online-Profil von Person B, in dem sie als „Fette Sau" bezeichnet wird.
Datenbeschädigung (§ 126a StGB)
Was verboten ist: Automationsunterstützt verarbeitete, übermittelte oder überlassene Daten einer anderen Person zu verändern, zu löschen oder sonst unbrauchbar zu machen.
Beispiel: Person A löscht mit voller Absicht Daten am Computer von Person B.
Kreditschädigung (§ 152 StGB)
Was verboten ist: Das Behaupten von unrichtigen Tatsachen, wenn dadurch das Fortkommen der Person gefährdet wird.
Beispiel: Person A bezichtigt unrichtigerweise Person B in einem öffentlichen Forum, dass diese andere Schulkolleg/innen bedroht hätte, damit Person B von der Schule verwiesen wird.
Pornografische Darstellungen Minderjähriger (§ 207a StGB)
Was verboten ist: Herstellung, Veröffentlichung oder Verbreitung von Bildern mit sexuellem Fokus von unter 18-Jährigen.
Beispiel: Person A verbreitet via Handy anzügliche Fotos der 15-jährigen Person B. Die 13-jährige Person C veröffentlicht auf ihrem Online-Profil intime Fotos von sich selbst.
Verleumdung (§ 297 StGB)
Was verboten ist: Jemand anderen einer strafbaren Handlung zu verdächtigen, obwohl klar ist, dass der Vorwurf nicht zutrifft und dieser auf Grund der Verdächtigung der Gefahr einer behördlichen Verfolgung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft ausgesetzt ist.
Beispiel: Person A beschuldigt Person B aus dem Schulbuffet Getränke gestohlen zu haben.
Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Briefschutz (§ 77 UrhG)
Was verboten ist: Die öffentliche Verbreitung von vertraulichen Aufzeichnungen, wenn dadurch die berechtigten Interessen des Verfassers/der Verfasserin verletzt werden.
Beispiel: Person A stellt eine private E-Mail von Person B ins Internet.
Bildnisschutz (§ 78 UrhG) – „Das Recht am eigenen Bild"
Was verboten ist: Die Veröffentlichung von Fotos, die die Abgebildeten bloßstellen.
Beispiel: Person A stellt ein „Sauf-Foto" von Person B ins Internet.
Mediengesetz
Auch das Mediengesetz sieht Schadenersatz für Opfer von Übler Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung (§ 6) sowie für die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches (§7) vor. Das Mediengesetz gilt auch für öffentliche Websites.
Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz ist in Österreich auf Landesebene geregelt. In jedem Bundesland gibt es leicht unterschiedliche Bestimmungen. Überall gleich ist jedoch, dass die Weitergabe von z. B. pornografischen oder gewalthaltigen Inhalten an Jugendliche verboten ist und Jugendliche solche Inhalte auch nicht besitzen dürfen.
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