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Jugendschutz

Quelle: ©shutterstock

Der jugendliche Körper ist noch in Entwicklung und reagiert empfindlich auf Alkohol. Darum gibt es in Österreich gesetzliche Bestimmungen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol schützen.

 

In Österreich liegt der Jugendschutz im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Hier findest du das aktuelle Jugendgesetz für Österreich mit Regelungen für die einzelnen Bundesländer.

Für alle Bundesländer gilt:

  • Es darf kein Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft oder ausgeschenkt werden.
  • Nicht gebrannter Alkohol wie z.B. Bier und Wein darf nur an über 16-Jährige verkauft oder ausgeschenkt werden.
  • Gebrannter Alkohol wie z.B. Schnaps darf erst an 18-Jährige verkauft oder ausgeschenkt werden.

Die Altersgrenzen für den Kauf und Konsum von Spirituosen und Alkopops sind in den Bundesländern einheitlich geregelt.

Zusätzlich ist in der Schulordnung, die österreichweit gilt, geregelt, dass der Genuss alkoholischer Getränke den Schülerinnen und Schülern in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen untersagt ist.

Eine Übersicht zum Thema Jugendschutz in Österreich findest du hier.

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