Gut zu wissen

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Straßenverkehr

Seit dem 1. Januar 1998 liegt die zugelassene Grenze bei Alkohol im Österreichischen Straßenverkehr bei 0,5 Promille. Wer 0,5 Promille oder mehr im Blut hat, gilt als fahrunfähig und muss mit einer Strafe rechnen. 

Eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille ist relativ schnell erreicht. Fahren ist dann nicht mehr erlaubt. Denn schon eine kleine Alkoholmenge erhöht das Unfallrisiko: Man wird müde, die Konzentration nimmt ab, und die Reaktionsfähigkeit ist beeinträchtigt.

Für Mopedfahrer bis zum 20. Geburtstag und Probeführerscheinbesitzer gilt allerdings während der zweijährigen Probezeit die Grenze von 0,1 Promille! Fußgänger und Radfahrer haben in Österreich eine Grenze von 0,8 Promille.

Darum: Trink keinen Alkohol, wenn du noch fahren willst. Nach dem Motto: Don't drink and drive!

Wovon hängt der Alkoholgehalt im Blut ab?

In erster Linie kommt es darauf an, wie viel du getrunken hast. Die konsumierte Menge ist der wichtigste Faktor, aber nicht der einzige.

Ob du ein Mann oder eine Frau bist, spielt ebenfalls eine Rolle. Frauen werden schneller betrunken als Männer, weil sie weniger Körperflüssigkeit haben.

Die Trinkgeschwindigkeit hat einen Einfluss. Trinkst du in kurzer Zeit viel, kann dein Körper den Alkohol nicht schnell genug abbauen, so dass dein Blutalkoholspiegel stark steigt. Trinkst du langsam, kann ein Teil des Alkohols bereits abgebaut werden.

Nicht zuletzt spielt es eine Rolle, ob du vorher gegessen hast oder nicht. Auf leeren Magen wird der Alkohol schneller aufgenommen, und der Alkoholpegel steigt rascher.

Was passiert, wenn ich alkoholisiert in eine Polizeikontrolle komme?

Wenn du als Probeführerscheinbesitzer mit mehr als 0,1 Promille angehalten wirst, wird dir der Führerschein zwar nicht entzogen, allerdings musst du eine Nachschulung für alkoholauffällige Kraftfahrer absolvieren. Zudem wird deine Probezeit um ein Jahr verlängert.
Kraftfahrer, die keinen Probeführerschein haben und keiner strengeren Regelung unterliegen (wie z.B. LKW- oder Taxi- Fahrer) erhalten bei einer Alkoholisierung zwischen 0,5 und 0,8 Promille eine Vormerkung sowie eine Geldstrafe, der Führerschein wird jedoch beim ersten Mal noch nicht entzogen. Ab einer Alkoholisierung von 0,8 Promille und mehr wird – in Abhängigkeit von der Promillehöhe – der Führerschein unterschiedlich lange entzogen, eine entsprechende Maßnahme (Verkehrscoaching, Nachschulung für alkoholauffällige Kraftfahrer, verkehrspsychologische Untersuchung, amtsärztliche Untersuchung) sowie eine Geldstrafe verhängt. Die genauen Informationen bzgl. der Entzugszeiten, Höhe der Geldstrafe sowie der angeordneten Maßnahmen findest du auf der Homepage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit  

 

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