Sich wehren, Hilfe holen - Veraltet

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Notwehr: Was ist erlaubt und was nicht

Wir hoffen, das wird dir nie passieren; falls doch und du wirst verprügelt, welche Notwehr ist erlaubt und welche nicht? 

Dieser Artikel wird nicht mehr aktualisiert. Hier findest du den neuen Artikel "Notwehr - Was ist erlaubt und was nicht?".

Auch Opfer haben keine unbeschränkten Verteidigungsrechte. Für sie maßgebend ist das Notwehrrecht.

Es besagt folgendes:

Du darfst dich nicht mit einem gefährlicheren Angriff wehren, als du selber angegriffen wurdest. Beispiele... Wenn dich jemand am Handgelenk festhält, darfst du dem Gegenüber nicht ins Gesicht schlagen – denn das Halten am Handgelenk ist weniger gefährlich als ein Schlag ins Gesicht. Du kannst laut und deutlich sagen, dass dich das Gegenüber loslassen soll. Wenn es der Aufforderung nicht nachkommt, ist es sinnvoller, anstatt ihm auf den Kopf zu schlagen, ihm zum Beispiel ins Schienbein zu kicken (Schienbein ist weniger verletzlich als Kopf).

Jemand beleidigt dich jeden Tag. Nach einem halben Jahr hast du genug und verpasst dem Gegenüber eine Ohrfeige. Du darfst das Gegenüber nie wegen Worten körperlich angreifen, da das Gesetz Worte weniger schlimm gewichtet als einen körperlichen Angriff. Du musst dir die Worte aber nicht gefallen lassen. Hole Hilfe!

Der Angriff muss noch vorhanden sein. Beispiele... Jemand prügelt auf dich ein. Du darfst dich wehren, solange der Angriff läuft. 

Du gehst eine Straße entlang. Plötzlich beginnt jemand, aus dem „Nichts“ auf dich einzuprügeln. Kurz nach dem ersten Schlag stolpert der Angreifer über einen Randstein und fällt zu Boden. Jetzt bist du nicht mehr direkt in Gefahr und darum darfst du die am Boden liegende Person nicht mehr angreifen. Hier ist Flucht das beste Mittel.

Jemand verpasst dir eine Ohrfeige und rennt davon. Du bist nicht mehr in Gefahr, da die angreifende Person davonrennt. Du darfst ihr nicht nachrennen, um eine Ohrfeige zurückzugeben. Natürlich musst du dir das nicht gefallen lassen. Erstatte Anzeige bei der Polizei unter 133, anstatt selber zu prügeln.

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