Wir hoffen, das wird dir nie passieren; falls doch und du wirst verprügelt, welche Notwehr ist erlaubt und welche nicht?
Dieser Artikel wird nicht mehr aktualisiert. Hier findest du den neuen Artikel "Notwehr - Was ist erlaubt und was nicht?".
Auch Opfer haben keine unbeschränkten Verteidigungsrechte. Für sie maßgebend ist das Notwehrrecht.
Es besagt folgendes:
Du darfst dich nicht mit einem gefährlicheren Angriff wehren, als du selber angegriffen wurdest. Beispiele... Wenn dich jemand am Handgelenk festhält, darfst du dem Gegenüber nicht ins Gesicht schlagen – denn das Halten am Handgelenk ist weniger gefährlich als ein Schlag ins Gesicht. Du kannst laut und deutlich sagen, dass dich das Gegenüber loslassen soll. Wenn es der Aufforderung nicht nachkommt, ist es sinnvoller, anstatt ihm auf den Kopf zu schlagen, ihm zum Beispiel ins Schienbein zu kicken (Schienbein ist weniger verletzlich als Kopf).
Jemand beleidigt dich jeden Tag. Nach einem halben Jahr hast du genug und verpasst dem Gegenüber eine Ohrfeige. Du darfst das Gegenüber nie wegen Worten körperlich angreifen, da das Gesetz Worte weniger schlimm gewichtet als einen körperlichen Angriff. Du musst dir die Worte aber nicht gefallen lassen. Hole Hilfe!
Der Angriff muss noch vorhanden sein. Beispiele... Jemand prügelt auf dich ein. Du darfst dich wehren, solange der Angriff läuft.
Du gehst eine Straße entlang. Plötzlich beginnt jemand, aus dem „Nichts“ auf dich einzuprügeln. Kurz nach dem ersten Schlag stolpert der Angreifer über einen Randstein und fällt zu Boden. Jetzt bist du nicht mehr direkt in Gefahr und darum darfst du die am Boden liegende Person nicht mehr angreifen. Hier ist Flucht das beste Mittel.
Jemand verpasst dir eine Ohrfeige und rennt davon. Du bist nicht mehr in Gefahr, da die angreifende Person davonrennt. Du darfst ihr nicht nachrennen, um eine Ohrfeige zurückzugeben. Natürlich musst du dir das nicht gefallen lassen. Erstatte Anzeige bei der Polizei unter 133, anstatt selber zu prügeln.
Diese digitalen Cookies sichern, dass die Seite gut funktioniert. Sie helfen uns herauszufinden, welche Seiten und Videos beliebt sind und welche euch nicht zusagen. Einige Cookies werden von Drittanbietern platziert, z.B. für die Wiedergabe von Videos.
Mit "Alle Cookies akzeptieren", stimmst du der Verwendung aller Cookies zu. Du kannst deine Wahl jederzeit ändern oder widerrufen. Es kann passieren, dass manche Inhalte, zum Beispiel Videos, nicht gezeigt werden, wenn du einzelnen Cookies widersprichst.
Wenn du mehr über unsere Cookies erfahren und/oder Einstellungen anpassen willst, klicke auf "Cookies wählen".
Cookies sind kleine Textdateien. Laut Gesetz dürfen wir für die Seite erforderliche Cookies auf deinem Gerät speichern, da sonst die Website nicht funktioniert. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir deine Erlaubnis.