Sexuelle Gewalt - veraltet

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Sexuelle Belästigung

Hierbei handelt es sich um alle Handlungen, bei denen sich Andere belästigt fühlen. Besonders innerhalb von Dienst- bzw. Arbeitsverhältnissen ist sexuelle Belästigung streng geregelt und du musst dabei mit Konsequenzen rechnen.

Dieser Artikel wird nicht mehr aktualisiert. Hier findest du den neuen Artikel "Sexuelle Belästigung".

Sexuelle Belästigung ist zum Beispiel:

  • Wenn du Sprüche machst, bei denen die Sexualität der anderen Person im Mittelpunkt steht, und die andere Person stört das. Das wären z.B. Sätze wie: «Du hast ganz schöne Riesentitten» oder «Du bist eine geile Schlampe» oder «Du machst die Beine sicher bei jedem breit».
  • Wenn du jemanden mit anzüglichen Blicken oder Gesten demütigst oder heruntermachst.
  • Wenn du jemanden anfasst, der/die das nicht möchte. Auch wenn du versuchst, es wie eine zufällige Berührung aussehen zu lassen: Wenn Andere sich von dir begrapscht fühlen, ist das sexuelle Belästigung.
  • Wenn du jemanden anrufst, um dich am Telefon sexuell zu erregen, und diese Person will das nicht.
  • Wenn du vor einer Person, die das nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmst und sie sich dadurch belästigt fühlt.
  • Wenn du einer Person pornografische Bilder oder Filme zeigst, die damit nicht ausdrücklich einverstanden ist. Auch wenn du sie über Handy, Mail oder Social Networks elektronisch verbreitest, kann das als Belästigung gewertet werden.

Siehe auch:

Rechtsvorschrift für Gleichbehandlungsgesetz

Sexuelle Belästigung/ Portal der Arbeiterkammer

Patronat
Autor/-in
Annette Bischof-Campbell
Ingrid Hülsmann

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